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VGH Bayern, 29.12.2005 - 8 ZB 04.1624 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 04.04.2012 - Au 6 K 11.511
Enteignungsbeschluss für Zwecke des Straßenbaus; Gemeindeverbindungsstraße; …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück (8 CS 03.2802) und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab (8 ZB 04.1624).Soweit zwischenzeitlich keine tatsächlichen oder rechtlichen entscheidungserheblichen Änderungen eingetreten sind, kann deshalb auf die dortigen Ausführungen im Eil- und Hauptsacheverfahren verwiesen werden (VG Augsburg Az. Au 6 S 03.1371 und Au 6 K 03.1370 sowie BayVGH Az. 8 CS 03.2802 und 8 ZB 04.1624).
- BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die …
Nichts anderes ergibt sich aus dem Hinweis des Klägers auf einen Beschluss des VGH München (vom 29. Dezember 2005 - 8 ZB 04.1624 - juris), demzufolge entscheidungserheblicher, neuer Vortrag im Rahmen des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auch bei einer bestandskräftigen Planungsentscheidung zu berücksichtigen sei. - VG Bayreuth, 17.08.2011 - B 1 S 11.492
Vorzeitige Besitzeinweisung; Dringlichkeit der Hangsicherung; etwaige fehlende …
Unter den gegebenen Umständen ist eine Enteignung und Besitzeinweisung gemäß Art. 36 Abs. 2 und 3, 37 und 40 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Satz 2 BayEG auch ohne vorangegangenes förmliches Planfeststellungsverfahren zum Zwecke der Erfüllung der Straßenbaulast zulässig, da die Enteignungsbehörde die erforderlichen Prüfungen und Abwägungen im Besitzeinweisungsverfahren vorgenommen hat (vgl. z.B. BayVGH vom 21.7.2009 Az. 8 ZB 07.2105 zu VG Bayreuth vom 6.3.2007 Az. B 1 K 05.747, vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653, vom 29.12.2005 Az. 8 ZB 04.1624 und vom 6.3.2001 Az. 8 ZB 00.3183 zu VG Bayreuth vom 12.7.2000 Az. B 1 K 99.635).